Titel SKF

Ungerechte Kostenheranziehung abgeschafft!

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat der Abschaffung der Kostenheranziehung zugestimmt. Jungen Menschen, die eine stationäre Leistung nach § 27 SGB VIII oder § 35a SGB VIII erhalten, sowie die Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII wurden bisher gemäß § 94 Absatz 6 SGB VIII bis zu einer Höhe von 25 Prozent (damals 75 Prozent) ihres Einkommens (z.B. Ausbildungsvergütungen oder Ferienjobs) zu den Kosten der Jugendhilfeleistung herangezogen.

Mit der Neuregelung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Teilhabeförderung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien und stationären Wohngruppen aufwachsen, sowie von jungen Eltern(teilen), die einer spezifischen Unterstützung bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder bedürfen, endlich erreicht.

Zahlreiche Träger, wie auch der SkF Siegen e.V., haben diese Forderung über Jahre hinweg aufrechterhalten. Denn die Kostenheranziehung war von Anfang an eine ungerechte Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung. Zudem widersprach Kostenheranziehung auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge allen jungen Menschen ein selbst bestimmtes Aufwachsen und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden soll.

Die Mitarbeitenden des SkF Siegen e.V. sind sehr zufrieden mit der Abschaffung und der damit verbundenen Neuregelung, die längst fällig war!