AKTUELLE CORONA-REGELUNG

Ab sofort ist der Zutritt zu den Diensten und Einrichtungen des SkF Siegen an die Vorlage eines Nachweises gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gebunden.

• Nachweis über vollständigen Impfschutz
• Nachweis der Genesung
• Aktueller negativer Corona-Schnelltest oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Die zuständigen Mitarbeitenden des SkF Siegen überprüfen das Vorliegen des Nachweises!