Nun, in der BETREUUNGSVERFÜGUNG kannst Du festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer*in auswählen soll wenn Dir etwas passiert, was eine rechtliche Betreuung notwendig macht. Hier wird dann festgelegt, welche Wünsche und Gewohnheiten von der betreuenden Person respektiert werden sollen. Du kannst dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer*in sein soll und welche weiteren Regelungen und Wünsche aufgenommen werden sollen.
Der Betreuungsverein des SkF Siegen steht gerne jedem zur Verfügung, der hierzu noch Fragen hat!
Weitere Informationen zu unserem Angebot findet Ihr unter Betreuungsverein – Sozialdienst kath. Frauen Siegen e.V. (skf-siegen.de)