Vormundschaften, Pflegschaften und Verfahrensbeistandschaften

Wir übernehmen Vormundschaften und Pflegschaften von Kindern und Jugendlichen, die nach strenger familiengerichtlicher Prüfung zum Schutz der Entwicklung des Minderjährigen in das elterliche Recht eingreifen dürfen. Unser Ziel ist es, die Interessen der uns anvertrauten jungen Menschen zu vertreten, deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind.

Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Die Sicherstellung des Aufenthaltsstatus und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind besondere Schwerpunkte bei den Vormundschaften.

Eine Vormundschaft bedeutet die Übernahme der vollständigen gesetzlichen Vertretung, wenn beispielsweise:

die elterliche Sorge durch das Familiengericht entzogen oder eingeschränkt wurde,

Eltern verstorben sind,

Eltern inhaftiert sind, im Ausland wohnen oder ihr Aufenthalt unbekannt ist.

Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen die Eltern nur für bestimmte Bereiche Unterstützung brauchen. Im Falle einer Pflegschaft werden die Mitarbeiter des SkF Siegen in Teilbereichen tätig, wie zum Beispiel bei der

Vermögenssorge: alle Bereiche der elterlichen Sorge außer der Bestimmung über das Vermögen des Kindes.

Aufenthaltsbestimmung: die Entscheidung, wo das Kind lebt

Regelung des Umgangs bei getrennt lebenden Eltern

Gesundheitsfürsorge: bei medizinischen und therapeutischen Fragen

Beratung auf Anordnung des Familiengerichts oder im Auftrag des zuständigen Jugendamts bei Umgangsregelungen: Wir begleiten Kinder bei Kontakten mit Vater, Mutter, Großeltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen, wenn sie mit diesen nicht (mehr) zusammenleben, und Konflikte die Treffen belasten. Unsere Zielgruppe sind Kinder in Trennungs-/ Scheidungssituationen und Pflegekinder. Unsere Aufgabe ist es, Kontakte anzubahnen und zu unterstützen und den Kinderschutz sicherzustellen.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Stephanie Kölsch

Sekretariat
Tel.: 0271 23252-24
Fax: 0271 23252-22
E-Mail: s.koelsch@skf-siegen.de

Julia Huck

Vormund*in
Tel.: 0271 23252 76
Mobil: 0151 2000 7255
E-Mail: j.huck@skf-siegen.de

Gabriele Paar

Vormund*in / Kinderschutzfachkraft
Tel.: 0271 23252-71
Mobil: 0151 195344 79
E-Mail: g.paar@skf-siegen.de

Wolfgang Langenohl

Vormund
Verfahrensbeistand
Koordination für den Fachbereich
Kinderschutzfachkraft
Koordination für den Bereich Ehrenamt
Tel.: 0271 23252-21
Fax: 0271 23252-22
Mobil: 0175 77896 57
E-Mail: w.langenoh@skf-siegen.de

Carmen Dornhöfer

Fachbereichsleitung für Verwaltung & Organisation
Assistentin der Geschäftsführung
Tel.: 0271 23252-23
Fax: 0271 23252-22
E-Mail: c.dornhoefer@skf-siegen.de
SKF-Siegen
FFU

Der SkF Siegen e.V. – Gemeinsam für eine familienfreundliche Zukunft.

Geschäftsstelle

Häutebachweg 5
57072 Siegen

Geschäftsstelle:

Carmen Dornhöfer
Tel.: 0271 23252-23
E-Mail: c.dornhoefer[at]skf-siegen.de

Sekretariat:

Stephanie Kölsch
Tel.: 0271 23252-24

Fax: 0271 23252-22
e-Mail: s.koelsch[at]skf-siegen.de

Bürozeiten:

Mo. – Fr: 9:00-13:00 Uhr

Kapazität:

Im Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften verfügt der SkF Siegen e.V. aktuell über keine freien Kapazitäten für das Stadtjugendamt Siegen und 16 freie Kapazitäten für das Kreis-Jugendamt Siegen-Wittgenstein.

(Stand 1.07.25)

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